Hörbehinderungen
Laut einer Studie der Londoner South Bank University im Auftrag der internationalen Non-Profit-Organisation Hear-it-AISBL haben rund 16 Prozent der erwachsenen Europäer Hörverluste oder Hörschäden. Das sind mehr als 71 Millionen Menschen. In Deutschland leben aktuell etwa 15 Millionen Menschen mit einem Hörverlust - Tendenz steigend. Allerdings ist nur jeder dritte Betroffene mit Hörgeräten und oder Cochlea-Implantaten versorgt.
Die Zahl der Menschen in Deutschland, die Cochlea-Implantate tragen, wird zurzeit auf etwa 28.000 bis 30.000 - weltweit sind es rund 280.000 - geschätzt. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 2.800 bis 3.000 gehörlos geborene Kinder, an Taubheit grenzend schwerhörige oder ertaubte Jugendliche und Erwachsene mit Cochlea-Implantaten versorgt. Das Alter bei der Implantation liegt zwischen sechs Monaten und mehr als 90 Jahren.
Rund drei Prozent aller Babys haben bei der Geburt ein vermindertes Hörvermögen, drei bis vier von 1.000 Neugeborenen haben erhebliche Hörschädgigungen. Werden schwerhörige, gehörlos geborene oder an Taubheit grenzend schwerhörige Kinder im ersten Lebensjahr mit Hörsystemen bzw. Cochlea-Implantaten versorgt, erwerben die meisten von ihnen eine normale Lautsprachkompetenz und differenzierte Hörfähigkeit. Dadurch können viele von ihnen eine Regelschule besuchen. Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 2009 in Deutschland gesetzlich verankert. Durch die frühe Diagnose gelingt es in der Regel, rasch eine Versorgung mit Hörgeräten und/oder Cochlea-Implantaten einzuleiten. Rund 60 Prozent der Kinder sind bilateral mit CIs versorgt. Bei den Erwachsenen sind es rund 20 Prozent.
Schwerhörigen bzw. ertaubten Erwachsenen ermöglicht die Versorgung mit Hörsystemen und/oder Cochlea-Implantaten oft (wieder) ein weitgehend selbstbestimmtes Leben. Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordern aktuell die Aufnahme eines Programms zur Früherkennung von Hörschäden für Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und eine rechtzeitige Versorgung mit Hörsystemen bzw. Cochlea-Implantaten könnten Folgeerkrankungen wie Depression, Demenz oder Verletzungen vermieden und so die Kosten gesenkt werden.
