26.04.2012
Neuer Ratgeber: Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung
Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund einer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Feststellung, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist nicht immer einfach. Das neue Merkblatt des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. erklärt die maßgeblichen Voraussetzungen deshalb anhand vieler konkreter Beispiele.
Im zweiten Teil des Merkblatts werden die Steuervorteile erläutert, deren Inanspruchnahme vom Bezug des Kindergeldes abhängig ist. Hierzu zählen zum Beispiel der Behindertenpauschbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Häufig lehnen Familienkassen einen Anspruch auf Kindergeld zu Unrecht ab. Teil 3 des Merkblatts enthält deshalb einen Mustereinspruch, mit dem sich Eltern gegen rechtswidrige Ablehnungsbescheide zur Wehr setzen können.
Das Merkblatt „Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung” steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik” kostenlos als Download zur Verfügung. Wer die gedruckte Version des Merkblatts (3,- Euro bzw. Rabatt bei Mengenbestellungen) bestellen möchte, wende sich bitte an den bvkm, Stichwort „Kindergeld”, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, E-Mail: verlag@bvkm.de
Das Bestellformular finden Sie hier:
www.schnecke-online.de/fileadmin/user_upload/Bestellformular_Kindergeld.pdf
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung.
Pressemitteilung des
Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.




