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Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Hilfsmittel-Richtlinie neu gefasst. Foto: fotolia/Bäckersjunge

12.04.2012

Neufassung der Hilfsmittelrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am Dienstag dieser Woche die Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Hilfsmittel-Richtlinie enthält unter den Paragraphen 18 bis 31 Bestimmungen zu „Apparativen Hilfsmitteln bei Funktionsstörungen des Ohres”, unter anderem zur einohrigen Hörgeräteversorgung, zur beidohrigen Hörgeräteversorgung, zu Knochenleitungs-Hörgeräten, Tinnitusgeräten sowie Übertragungsanlagen. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Neufassung der Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL) im schriftlichen Beschlussverfahren am 21. Dezember 2011 und in seiner Sitzung am 15. März 2012 beschlossen.

Die Neufassung der Hilfsmittel-Richtlinie im Wortlaut finden Sie hier:
http://www.g-ba.de/downloads/39-261-1461/2012-03-15_HilfsM-RL_Neufassung-Hoerhilfen_BAnz.pdf

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