Schnecke 119

Verstehen und Bestehen – Wie die Selbsthilfe sich für Teilhabe einsetzt

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12. September 2022

Was macht ein glückliches Leben aus?

Darf der Staat grundlegende Entscheidungen für das vermeintliche Kindeswohl treffen oder haben die Eltern des Kindes das letzte Wort? Konkreter: Darf einem Kind gegen den Willen der Eltern ein Cochlea-Implantat eingesetzt werden, welches ihm ermöglichen würde zu hören und lautsprachlich aufzuwachsen? Dieser hoch ethischen Frage geht das ZDF-Drama „Du sollst hören“ nach. 

Foto: ZDF / Silviu Guiman
Simon Ebert (Benjamin Piwko, 2.v.l.) steht zusammen mit seiner Familie Conny Ebert (Anne Zander, 2.v.r.), Mila Ebert (Delia Pfeffer, l.) und Mats Ebert (Leif-Eric Werk, M.) neben Jolanda Helbig (Claudia Michelsen, r.) vor dem Amtsgericht in Köln. Die Richterin wird über die Zukunft von Mila entscheiden. Foto: ZDF / Silviu Guiman 

Wer sich nun an den „Fall Braunschweig“ von 2017 erinnert fühlt, dem sei gesagt: Stimmt! Denn das Drama „Du sollst hören“ (Regie: Petra K. Wagner, Buch: Katrin Bühlig) basiert auf dem echten „Fall Braunschweig/Goslar“, der vor einigen Jahren die Gehörlosen- aber auch die CI-Community in Atem hielt: Ein gehörloses Elternpaar, dessen ebenfalls gehörloses Kind für eine CI-Versorgung in Frage kam, lehnte eine Implantation ab. Die behandelnde Klinik sah eine Kindeswohlgefährdung und informierte das Jugendamt. Der Fall landete vor Gericht (siehe auch Schnecke 98).

Entscheidungsfindung der Richterin im Zentrum des Films

An diesem Punkt setzt der Film an. Im Zentrum des Films steht die Entscheidungsfindung der Richterin Jolanda Helbig (gespielt von Claudia Michelsen). Im Laufe des Films setzt Helbig sich mit verschiedenen Argumenten auseinander, die für oder gegen eine Implantation sprechen. Sie lernt die gehörlose Familie Ebert (Anne Zander und Benjamin Piwko) besser kennen, unterhält sich mit dem gehörlosen Sohn der Familie, mit dem behandelnden Arzt (Kai Wiesinger) und befragt während der Anhörung bei Gericht eine CI-Trägerin sowie einen jungen Mann, der sich das CI wieder hat explantieren lassen. 

Die Zuschauer können während des gesamten Films gleichzeitig mit der Richterin Argumente sammeln. Wehrmutstropfen an dieser Stelle: Verschiedene Aussagen zum Cochlea-Implantat, die im Film fallen, sind nicht ganz richtig. Hier hätte eine fundierte Beratung durch selbst betroffene Experten dem Filmteam gut getan (siehe hierzu auch die Stellungnahme der DCIG). So wird beispielsweise gesagt, dass das Cochlea-Implantat alle 15 Jahre ausgetauscht werden muss. Dass das erste CI-Kind, das in Deutschland implantiert wurde, heute immer noch mit seinem ersten Implantat hört (das nun schon 34 (!) Jahre alt ist), scheint dem Produktionsteam und der Drehbuchschreiberin nicht bekannt gewesen zu sein. 

Alltag der gehörlosen Familie

Neben der Entscheidungsfindung der Richterin ist der zweite Erzählstrang der Alltag der gehörlosen Familie Ebert. Positiv anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Schauspieler, die die gehörlose Familie verkörpern, allesamt auch im wirklichen Leben gehörlos sind. Dennoch bleibt die Darstellung der Gehörlosenkultur etwas blass, Kontakte mit anderen aus der Deaf Community kommen kaum vor. Die Familie wirkt ohne die hörende Schwester als Bezugsperson zur (hörenden) Welt recht abgeschnitten. Eine vertiefte Darstellung der vielfältigen Kultur wäre hier interessant gewesen – stattdessen überlagert das etwas übertriebene Beziehungsgeflecht um die Richterin diesen zweiten Erzählstrang: Der behandelnde Arzt ist der Exmann der Richterin und ihr aktueller Ehemann arbeitet seit Kurzem für die Kanzlei, die Familie Ebert vertritt. Hier muss einfach akzeptiert werden, dass es sich um einen Spielfilm handelt.  

Die Umsetzung der verschiedenen Dialoge ist für hörende wie für hörbehinderte Zuschauer gleichermaßen gelungen. Dialoge, die in Deutscher Gebärdensprache erfolgen (etwa bei einer Mahlzeit der Familie Ebert oder einem Streit zwischen den Eltern), werden mit Text über dem Bild visualisiert (sog. „Inserts“). Einen gewollten oder ungewollten Kontrast zur lebhaft gebärdenden Familie Ebert bildet zuweilen die hörende Richterin, die ihren Ehemann während des ganzen Filmes fast nur anschweigt und offensichtlich nicht kommunizieren mag. Interessant dürfte für hörende Zuschauer auch der Ton-Mix sein: immer mal wieder wird der Ton abgedreht oder gedämpft, um das Nicht-Hören zu simulieren. 

„Dann lern doch meine Sprache“

Eine der Schlüsselszenen des Films ist das Gespräch der Richterin mit dem Sohn der Familie Ebert. Auf ihre Frage, ob er gerne hören und sprechen können würde, um ohne Dolmetscher kommunizieren zu können, antwortet er: „Dann lern doch meine Sprache“. Dieser Satz findet sich auch im abschließenden Plädoyer der Richterin nach der Urteilsverkündung. Und so ist die Quintessenz des Filmes auch die Entscheidung, dass der Staat nicht das Recht hat zu entscheiden, ob ein Leben ohne Gehör und ohne Lautsprache ein „glückliches Leben“ ist. 

Insgesamt ist „Du sollst hören“ ein unterhaltsamer Film. Getrübt wird das Vergnügen ein wenig dadurch, dass einzelne Aussagen zum Cochlea-Implantat falsch sind und die Beweggründe der Eltern, warum sie eigentlich gegen eine Implantation sind, etwas kurz kommen. 

Annalea Schröder

Sendetermin: 19.09. um 20:15 Uhr im ZDF, in der Mediathek ab dem 10.09. verfügbar. Es wird eine gebärdensprachliche Version und Untertitel geben. 

 


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