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25. Oktober 2021

GBA ermöglicht Heilmittelbehandlungen auch per Video

Gute Nachrichten aus der Hauptstadt : Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat neue Heilmittel-Richtlinien erlassen. Diese sollen es Patienten nun ermöglichen, Heilmittel auch nach Ende der Corona-Sonderregelungen nicht mehr nur ganz klassisch in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten bzw. im häuslichen Umfeld zu empfangen, sondern auch telemedizinisch, zum Beispiel per Video-Call.

Videokonferenz
Foto: iStock.com/sv_sunny 

Schon zu Beginn der Pandemie erste telemedizinische Schritte

Die Telemedizin fand bereits während der Hochzeit der Pandemie ihren Einsatz, um nicht nur die vorhandene Technologie zu nutzen, sondern vor allem persönliche Kontakte und das damit verbundene Infektionsrisiko zu minimieren. Die Corona-Sonderregelungen des G-BA für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie sowie bestimmte Arten der Physiotherapie gelten noch bis zum 31. Dezember 2021. Um welche Heilmittel es bei der Neuregelung im Detail geht, soll bis Ende 2021 vertraglich festgehalten werden. Das entscheiden letztlich der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer.

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Veranlasste Leistungen, begrüßt die neuen Richtlinien: „Gerade im ländlichen Raum kann die Videobehandlung dazu beitragen, lange Fahrtwege einzusparen.“ Gänzlich positiv sehe sie das Ganze aber nicht. Im Gegenteil: „Die vom Gesetzgeber vorgegebene Kompetenzverlagerung sehe ich nach wie vor kritisch. Statt eines transparenten Beratungsverfahrens beim G-BA sollen nun Verträge definieren, welche Heilmittel und welche Therapiesituation für eine Videobehandlung geeignet sind.“ Mit einer falschen Videotherapie könne man im Einzelfall mehr Schaden als Nutzen anrichten. (ng) 

Lesetipp: Corona-bedingte Telemedizin in der CI-Nachsorge (in Schnecke-Ausgabe 108)


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