19. Dezember 2021

Schwerbehindertenausweis: Auch Gehörlose haben keinen Anspruch auf unbefristeten Schein

Das Thüringische Landessozialgericht hat entschieden: Schwerbehinderte haben selbst bei einer voraussichtlich unumkehrbaren Behinderung keinen Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis.

Auch Gehörlose haben keinen Anspruch auf einen unbefristeten SchwerbehindertenausweisDas Gericht wies in seinem Urteil vom 25.11.2021 (Az.: L 5 SB 1259/19) die Klage eines gehörlosen Mannes ab, der sich nicht mit seinem auf fünf Jahre befristeten Ausweis zufrieden geben wollte. Die Behörde hatte ihm einen Grad der Behinderung von 100 bescheinigt. Das berichtet der Sozialverband VdK auf seiner Internetseite.

Genereller Anspruch, aber nicht unbedingt unbefristet

Nach § 152 Absatz 5 SGB IX besteht generell zwar ein Anspruch des schwerbehinderten Menschen auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises, wie es u.a. hier nachzulesen ist. Bei der Frage, ob dieser Ausweis unbefristet erteilt wird, gelten allerdings andere Regeln. Unter § 152 Absatz 5 Satz 3 SGB IX steht nämlich, dass die Gültigkeitsdauer des Ausweises befristet werden soll. Der Zusatz „soll“ verleiht den Richtern einen gewissen Handlungsspielraum in ihren Entscheidungen. Der unbefristete Ausweis „soll“ eben nur die Ausnahme bleiben.

Um seinen Punkt zu untermauern, hatte der Kläger einige Fälle aus anderen Landkreisen vorgetragen, in denen unbefristete Ausweise ausgestellt wurden. Eine rechtlich einklagbare Verpflichtung lasse sich daraus leider nicht ableiten, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Senat aber „hält es für unbedingt wünschenswert, dass eine einheitliche Verwaltungspraxis geübt wird“. Das sagte der Senatsvorsitzende und Vizepräsident bei der Urteilsverkündung, wie das Internetportal jura.cc auf seiner Internetseite mitteilt. (ng)


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