01. Februar 2019

Urteil im „Fall Braunschweig“

Im sogenannten „Fall Braunschweig“ werden keine familienrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Dieser Beschluss des Familiengerichts Goslar wurde am 29. Januar 2019 veröffentlicht. Das hießt: Gegen den Willen der Eltern findet keine Cochlea-Implantat-Versorgung statt. Dies entspricht der Position der DCIG.

Keine „Zwangsimplantation“

Im „Fall Braunschweig“ hat das zuständige Familiengericht Goslar ein Urteil gefällt und beschlossen, „keine familienrechtlichen Maßnahmen“ einzuleiten. Gegen den Willen der Eltern wird das Kind nicht operiert. Die gehörlosen Eltern eines gehörlosen Kleinkinds hatten sich 2017 entgegen dem Rat des Klinikums Braunschweig geweigert, dem Kind Cochlea Implantate einsetzen zu lassen. Das Klinikum hatte das Jugendamt informiert, um zu klären, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege. Das Jugendamt hatte diese Frage an das Familiengericht Goslar weitergeleitet.

In der Gehörlosengemeinschaft machte rasch das böse Wort „Zwangsimplantation“ die Runde. Die DCIG erklärte, Implantationen gegen den Willen der Eltern seien strikt abzulehnen. 

Dieser Argumentation folgte nun auch das Gericht in seinem Urteil. In der am 29. Januar 2019 vorgelegten Begründung heißt es, die Eltern hätten sich „ausführlich mit der Cochlea-Implantation auseinandergesetzt“ und seien zu der Entscheidung gelangt, die Operation abzulehnen und stattdessen auf Hörgeräte zu setzen. Für welchen Versorgungsweg man sich entscheide, obliege „allein der Entscheidungsfreiheit und Fürsorge der Eltern“. Zudem könnten Gehörlose auch ohne CIs ein glückliches Leben von hoher Lebensqualität führen. (uk)

 


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