28. Oktober 2020

Über 200.000 Euro Bundesförderung für die DCIG

Seit 2016 fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten. Ab dem 1. Dezember 2020 profitiert auch die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft von der Partizipationsförderung

Noch bevor das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Selbsthilfeverband Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft (DCIG) den offiziellen Bescheid zustellte, informierte der örtliche CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein die in Senden ansässige DCIG über die erfreuliche Nachricht. Mit der Förderung in Höhe von 212.341 Euro soll ein Projekt finanziert werden, das zum Ziel hat, hörgeschädigte Menschen besser in die Gesellschaft zu integrieren und ihnen neue Möglichkeiten politischer Teilhabe zu eröffnen. So will die als gemeinnütziger Verein eingetragene Gesellschaft unter anderem ein Netzwerk zur politischen Interessensvertretung aufbauen, den Kontakt zu politischen Akteuren professionalisieren, Kooperationsformen mit anderen Verbänden schaffen und mit den Betroffenen konkrete Strukturen aufbauen, mithilfe derer sich die Hörgeschädigten bei den Verbänden und Politikern im wahrsten Sinne des Wortes „Gehör verschaffen“. Die bewilligte Projektlaufzeit beträgt drei Jahre.

Dazu teilte der Abgeordnete Nüßlein in einer Pressemitteilung mit: „Auch wenn ein Cochlea Implantat und andere Hightech-Hörgeräte fast tauben Menschen den Alltag spürbar erleichtern, so sind sie immer noch schwerhörig. Die Folge ist oft die soziale Isolation mit gravierenden Folgen für ihr privates und berufliches Leben. Und da braucht es noch mehr Maßnahmen der Integration, um unseren hörgeschädigten Mitmenschen den Alltag zu erleichtern und ihnen Zugang zum gesellschaftlichen Leben zu verschaffen. Hier bietet die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft aus Senden sehr interessante Ansätze, insbesondere dazu, wie wir Hörbehinderte stärker in politische Entscheidungsprozesse einbinden können. Die unterstütze auch ich als für Senden zuständiger Wahlkreisabgeordneter sehr gerne“, sagte der CSU-Politiker.

Auch der Bundestagabgeordnete Karl-Heinz Brunner (SPD) begrüßte die Entscheidung: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert damit ein Projekt, das die Partizipation von hörgeschädigten Menschen bei der politischen Selbstvertretung stärken soll“, so Brunner. „Damit werden hörgeschädigte Menschen dabei unterstützt, sich auch politisch für die eigenen Belange einzusetzen. Davon verspreche ich mir neue Impulse für die Politik vor Ort, aber auch in Bundes- und Landtag.“

DCIG-Geschäftsführerin Barbara Gängler erklärte, dass es für Außenstehende oft nicht einfach sei, die Situation von hörgeschädigten Menschen mit lautsprachlicher Orientierung zu verstehen. Hören und Verstehen unter schlechten Bedingungen sei „ein Knochenjob, der von hörgeschädigten Menschen rund um die Uhr Höchstleistung verlangt“. Gerade weil sie sich mit ihrer Entscheidung für die lautsprachliche Kommunikation um sehr umfassende Inklusion bemühten, bräuchten die Betroffenen zusätzlich technische, situative und persönliche Unterstützung.

Helfen könnten zusätzliche technische Hilfen, aber auch Schriftdolmetscher oder hörbarrierefreie Gebäude. Dies aber erfordere eine Sensibilisierung für die Lage hörgeschädigter Menschen und entsprechende politische Entscheidungen. „Genau dafür“, sagte Gängler, „werden die bewilligten Mittel eingesetzt.“ (ms)


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