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6. Dezember 2019PRESSEMITTEILUNGSchnecke 106: Nie mehr Ärger mit dem MDK? Das Gutachtersystem wird reformiertDie gesetzlichen Krankenkassen müssen jeden Antrag auf Behandlung oder Hilfsmittel überprüfen. Dabei stützen sie sich oft auf Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Doch sind die MDK-Gutachter immer auf der Höhe von Wissenschaft und Medizin? Senden, im Dezember 2019. Die Patienten-Selbsthilfe und namhafte Gesundheitspolitiker kritisieren seit Langem die Abhängigkeit des MDK von den Krankenkassen und die Intransparenz vieler Begutachtungsverfahren. Anträge hörgeschädigter Menschen auf eine Reha nach einer CI-Versorgung, auf ein zweites Implantat, auf neue, bessere Prozessoren oder technische Hilfsmittel werden unter Berufung der jeweiligen Kasse auf ein Gutachten des MDK oft abgelehnt. Gegen den Ablehnungsbescheid seiner Krankenkasse kann jeder Versicherte binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Wird dem nicht stattgegeben, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Wer Widerspruch einlegt und den Rechtsweg nicht scheut, kommt in den meisten Fällen später doch noch in den Genuss einer besseren Versorgung. Doch viel Zeit wird dabei verloren und Zeitverlust bedeutet für Hörgeschädigte Verstehverlust. Späteres Wieder-Erlernen kostet viel Kraft. Jetzt hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen“ in die parlamentarische Beratung eingebracht. In Zukunft sollen demnach auch Patientenvertreter in die Aufsichtsgremien der Medizinischen Dienste einrücken und der Namenszusatz „der Krankenversicherung“ fällt weg. Weitere Themen in Schnecke Nr. 106 sind: - Hörgeräte: Sind Zuzahlungen vermeidbar? – So urteilen Gerichte Redaktion Schnecke/Schnecke-Online gGmbH
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