Landtag Brandenburg
Alter Markt 1
14467 Potsdam

1. Gibt es bei Ihnen einen barrierefreien Zugang für Rollstuhlfahrer?
Ja, der Landtag ist barrierefrei erreichbar. Für Rollstuhlfahrer bestehen folgende Angebote:
- Der Zugang zum Gebäude ist ebenerdig.
- In den öffentlichen Bereichen wurden alle Türendrücke in einer Höhe von 85 cm eingebaut.
- Im Gebäude befinden sich zahlreiche Aufzüge in denen die Bedienelemente auch in Griffhöhe der Rollstuhlfahrer angebracht worden sind.
- Die Schließung der Aufzugstüren im Südflügel-Ost wurden so eingestellt, dass genügend Zeit besteht, dass zwei Rollstuhlfahrer nacheinander einfahren können.
- Auf jeder Etage befindet sich mindestens ein Barrierefreies-WC (Toilette für Rollstuhlfahrer geeignet).
- Auf der Besuchertribüne gibt es zwei Rollstuhlfahrerplätze.
- 8 Büros im Südflügel wurden für Menschen mit schwerwiegenden Behinderungen ausgestattet. So können z. B. alle wichtigen Raumfunktionen in diesen Büros vom Arbeitsplatz aus über Fernbedienungen gesteuert werden. Die Spülbecken der Teeküchen in den Bereichen sind unterfahrbar.
- Im Plenarsaal befindet sich eine Rampe, damit auch Rollstuhlfahrer den Innenraum erreichen können.

2. Ist bei der Barrierefreiheit auch an seh- und hörbehinderte Menschen gedacht worden?
Für Hörgeschädigte wurden Induktionsschleifen beim Pförtner und in den Sitzungsräumen eingebaut. In den Aufzügen erfolgt eine Ansage (akustische Signalgebung) und eine optische Meldung für die Seh- und Hörgeschädigten.
Das Blindenleitsystem im Außenbereich nimmt das Blindenleitsystem der Stadt auf und wird im Haus fortgesetzt (schwarze Streifen auf dem Boden). An den Treppen befinden sich Aufmerksamkeitsfelder am Beginn und am Ende der Treppenläufe. Die erste und die letzte Treppe wurde optisch mit einem schwarzen Streifen (Kontrast) gekennzeichnet. An den Geländern der Haupttreppen wurden in Brailleschrift die Geschossen gekennzeichnet. Die Türschilder im öffentlichen Bereich wurden mit Brailleschrift versehen. Die oberste Stufe der Treppe in der Lobby wurde mit schwarzen Aufmerksamkeitspunkten gekennzeichnet. Am Modell des Landtags im Foyer wurden Erläuterungen in Brailleschrift angebracht.

3. Gibt es vor Ort Induktionsschleifen oder andere Hilfsmittel für Hörgeschädigte?
Siehe 2

4. Setzen Sie Gebärden- und/oder Schriftdolmetscher ein? Und wenn ja, wann bzw. unter welchen Voraussetzungen?
Siehe Anlage (die Anlage, eine Pressemitteilung vom 13. Januar 2017, ist unterhalb der Antworten angefügt; Anm. d. R.).

5. Gibt es bei Ihnen Pläne, in absehbarer Zukunft mögliche Barrieren weiter abzubauen?
Obwohl bereits die Barrierefreiheit durch die zuständiger Bauaufsichtsbehörde der LHP geprüft und abgenommen worden ist und in der Bauphase Forderungen aus der Umstellung der DIN 18024 auf DIN 18040 Berücksichtigung fanden, nehmen wir Anregungen von Betroffenen und den entsprechenden Verbänden sehr ernst und prüfen mögliche Verbesserungen. So haben wir z.B. für gehbehinderte Personen nachträglich Bügelgriffe an den Stufengängen der Tribüne montiert und verbessern bestehende Anlagen.

Pressemitteilung des Landtages vom 13. Januar 2017 / 014

Auftakt: Teil einer Landtagssitzung wird in Gebärdensprache übersetzt

Ende des vergangenen Jahres hat das Plenum beschlossen, den Einsatz eines Gebärdendolmetschers bei Landtagsberatungen in der Geschäftsordnung zu regeln (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 26). Die Umsetzung nimmt nun zeitnah ihren Anfang: Zunächst wird im Rahmen der 39. Plenarsitzung am kommenden Mittwoch der Tagesordnungsordnungspunkt „Behindertenpolitisches Maßnah- menpaket der Landesregierung 2.0“ von einem Dolmetscher simultan in die Gebärdensprache übersetzt. Im Live-Stream der Internetseite des Landtages erscheint die Übersetzung der Debatte als „Bild im Bild“.
Künftig soll es schwer oder nicht hörenden Menschen in erweitertem Ausmaß ermöglicht werden, Beratungen des Landtages zu verfolgen. Erforderlichen Abstimmungsprozessen und Vorbereitungen wird derzeit nachgegangen.
Der ergänzte Absatz im Wortlaut:
§ 19 – Öffentlichkeit der Sitzungen
. (1) [...] 

. (2) Beratungen des Landtages von zentraler Bedeutung werden durch eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdensprachdolmetscher begleitet; das Präsidium beschließt weitergehende Festlegungen, die auch den Begriff der zentralen Bedeutung näher bestimmen. 

Hinweis:
Die Debatte zum „Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung 2.0“ ist derzeit für den 18. Januar 2017 als TOP 3 (13:00 Uhr) angesetzt. Änderungen der Tagesordnung sind bis zur Verabschiedung im Plenum möglich. Die Landtagshomepage stellt stets die aktuelle Entwurfsfassung zur Verfügung.