Welcher Grad der Behinderung wird für Taubheit zuerkannt?

Der Grad der Behinderung (GdB) bemisst, welche Ansprüche auf Hilfsmittel behinderte Menschen in Deutschland haben. Es war schon immer so, dass eine Taubheit bds. einen GdB von 80 ergab und nicht höher. Die 90 oder 100 gab es nur für die zusätzlichen Sprachentwicklungsstörungen. Da aber früher (noch in den 1960ern) fast alle taub geborenen Kinder Sprachentwicklungsstörungen hatten, hat man meist die 100 automatisch vergeben und nicht im Einzelfall überprüft. Das ist aber heute anders. Die Versorgungsämter wissen natürlich, dass taube oder an Taubheit grenzend schwerhörige Kinder heute mit HG oder mit CI meistens eine gute Sprachentwicklung haben und setzen den GdB dann irgendwann (das muss nicht unbedingt im 16. LJ sein) auf 80 runter. Das ist juristisch völlig korrekt.

Heute läuft es meistens nochmals anders: Eine Taubheit kann schon sehr früh erkannt werden und das Kind kann dann auch schon sehr früh einen GdB bekommen, also schon im ersten LJ. Zu dem Zeitpunkt gibt es ja noch keine Sprachentwicklung und damit kann es auch noch keine Sprachentwicklungsstörungen geben. Taub geborene Kinder bekommen deshalb erst mal nur einen GdB von 80. Wenn es dann im weiteren Verlauf tatsächlich zu Sprachentwicklungsstörungen kommt (was man dann aber frühestens im 4.-6. LJ feststellen kann), muss man dann einen Erhöhungsantrag stellen. Diese Vergabepraxis ist auch nach der heute gültigen VersMedV schon möglich, in Zukunft wird die neue VersMedV anders formuliert werden, dann wird dieses verbindlich, dann besteht auch mehr Rechtssicherheit.

Anzumerken ist, dass sich natürlich noch nicht alle Versorgungsämter an diese neuen Verwaltungspraxis halten, so dass die GdB-Bewertung im Einzelfall nicht immer einheitlich ist. (RZ)


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