30. November 2021 

DGS bundesweit als Schulfach

Die Deutschen Gesellschaft der Hörbehinderten-Selbsthilfe und Fachverbände e. V. (DG) begrüßt den Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Einführung der Deutschen Gebärdensprache als Schulfach.

Die KMK hatte dazu kürzlich Empfehlungen für die einzelnen Bundesländer veröffentlicht. Diese Empfehlungen machen Aussagen zum Erwerb einer gebärdensprachlichen Handlungskompetenz, insbesondere zur kommunikativen Kompetenz, zur Text- und Medienkompetenz, zur Sprachbewusstheit und Sprachreflexion, zur Sprachlernkompetenz und zur transkulturellen Kompetenz. Die Vorgaben der KMK betreffen die DGS als Wahlpflicht- oder Wahlfach in der Sekundarstufe 1. Sie sollen eine vergleichbare Gestaltung der Unterrichtspläne ermöglichen. 

Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz stelle einen weiteren Schritt der Anerkennung der DGS als eigenständige Sprache dar, schreibt die DG in einer Pressemitteilung. Mit der Einführung der Deutschen Gebärdensprache werde ein langjähriges Ziel der deutschen Verbände hörbehinderter Menschen und ihrer Berufsverbände verwirklicht, "ganz im inklusiven und im plurilingualen Kontext einen Zugang für alle zur DGS zu vermitteln". 

„Auf diese Weise wird eine gesellschaftliche Bewusstseinsbildung zur Deutschen Gebärdensprache und der sprachlich-kulturellen Gemeinschaft ermöglicht“, sagt der DG-Vorsitzende Prof. Dr. Ulrich Hase. „Zurzeit hängt es noch stark vom Wohnort eines Kindes mit und/oder ohne Hörbehinderung ab, ob es die Möglichkeit erhält, die DGS zu erlernen oder nicht. Es ist deshalb dringend an der Zeit, die schulgesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass Schulen in ganz Deutschland dieses Unterrichtsfach anbieten können.“    

Die Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten-Selbsthilfe und Fachverbände e. V. fordere seit Jahren die Einführung des Unterrichtsfachs DGS als gleichwertiges (Fremd-) Sprachenfach wie zum Beispiel auch Spanisch und Polnisch. Über die weiteren Schritte zur Umsetzung der KMK-Empfehlung trete die Deutsche Gesellschaft mit der Kultusministerkonferenz und den Bildungsministerien der Bundesländer nun in Kontakt, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Kinder mit Hörbehinderungen haben laut der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein Recht auf das Erlernen und die Verwendung der Gebärdensprache in der Bildung (s. Artikel 24, Absatz 3). Dieses Recht sei bislang aber noch nicht flächendeckend in Deutschland umgesetzt, schreibt die DG. Es gebe bereits gesetzliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Gebärdensprachen in vielen verschiedenen europäischen Ländern. Auch die Bundesländer Berlin, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern verfügten bereits über Lehrpläne für das Fach DGS, weitere Bundesländer bereiteten zurzeit welche vor.

Durch die Einführung der Deutschen Gebärdensprache (DGS) als Unterrichtsfach an allgemeinbildenden Schulen werde zudem die Bewusstseinsbildung der DGS und ihre sprachlich-kulturelle Gemeinschaft in der Gesellschaft nachhaltig gefördert, heißt es in der Pressemitteilung der DG weiter. (kmh)

 


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