21.01.2015

Teilhabegesetz: Kinder- und Jugendhilfe auf der Tagesordnung

Bei der sechsten Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz am 20. Januar 2015 ging es im Bundesarbeits- und Sozialministerium um die zukünftige Verankerung der Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche. Ob es gelang, die von vielen angestrebte sogenannte "Große Lösung in der Kinder- und Jugendhilfe" zu verankern, steht noch nicht fest.

Was Vielen an den bisherigen Regelungen missfällt ist die Tatsache, dass bislang innerhalb der Gruppe der Kinder- und Jugendlichen differenziert wird. Hier die Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen, die im Sozialgesetzbuch VIII angesiedelt sind und damit in der Kinder- und Jugendhilfe. Dort die Hilfen für andere Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Sozialhilferecht, die dem Sozialgesetzbuch XII zugeordnet sind. Weitere Themen, die damit auch tangiert sind: Die inklusive Bildung und die damit zusammenhängenden Regelungen und Finanzierungsmodelle.

Diese Unterscheidung sei schlichtweg "unsinnig" und führe permanent zu Abgrenzungsproblemen, worin sich mittlerweile viele einig seien, berichtete Kobinet-Nachrichten.

Ob sich die Verantwortlichen dazu durchringen könnten, die von vielen geplante Verankerung der Kinder- und Jugendhilfe einheitlich und für die Betroffenen aus einer Hand zu lösen, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Nun erhoffe man sich von dieser sechsten Sitzung der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz, dass die Akteure aus den verschiedenen Bereichen auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind.

Eine Stimme, die sich ausdrücklich für diese Reform ausspricht, ist Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Würde sich in dieser Sache nichts bewegen, so Arnade, werde das Thema erneut auf die lange Bank geschoben, was nicht zugelassen werden dürfe.

 

Quelle: Kobinet

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