20. November 2020
Behindertenbeauftragter für Europa gefordert
Die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in alle Rechtsakte der Europäischen Union zählt zu den zentralen Forderungen des European Inclusion Summit, der am 17. November 2020 virtuell stattfand.
Foto: Behindertenbeauftragter, Enters
Die Vertreter der europäischen Mitgliedstaaten für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben am 18. November eine offizielle Erklärung abgegeben. Diese richtet sich an die Europäische Kommission sowie die Mitgliedsstaaten und ist mit Empfehlungen und Forderungen verbunden, die auf die „European Disability Strategy 2020-2030“ abzielen. Eine der wichtigsten Empfehlungen lautet: die Einsetzung eines/einer Europäischen Behindertenbeauftragten.
Jürgen Dusel: „Für mich ist Europa eine Wertegemeinschaft und muss auch beim Thema Inklusion mit gutem Beispiel vorangehen. Es gibt bereits gute inklusive Best-Practice-Beispiele in ganz Europa, von denen wir lernen können. Deswegen habe ich den European Inclusion Summit initiiert“, sagte der Behindertenbeauftrage der Bundesregierung. „Es soll aber nicht nur bei einem Austausch bleiben. Mit der heutigen Declaration haben wir konkrete Empfehlungen und Forderungen in Richtung EU-Kommission formuliert. So brauchen wir in Europa dringend eine institutionelle Stärkung der Politik für Menschen mit Behinderungen. Uns ist hierbei besonders wichtig, dass die Selbstvertretungsorganisationen systematisch einbezogen werden, dass es einen europäischen Behindertenbeauftragten gibt, der bei allen Inklusions-Vorhaben der EU zu beteiligen ist und auch, dass ‚Disability Mainstreaming‘ zum Standard wird.“
„Europa muss mit gutem Beispiel vorangehen“
Eine starke „European Disability Strategy“ ist für die mehr als 87 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union von großer Bedeutung. Und sie ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb der EU. Deshalb will die aktuelle Erklärung auf eine zusammenhängende Strategie für das kommende Jahrzehnt hinwirken. Neben der institutionellen Stärkung der politischen Einflussmöglichkeiten auf EU-Ebene nimmt sie insbesondere vier Themen in den Blick.
Dazu gehören mehr Schutz für Menschen mit Behinderungen vor Gewalt, insbesondere für Kinder und Frauen sowie eine stärkere Einbindung von Menschen mit Behinderungen in die Entwicklungszusammenarbeit und die Politik der humanitären Hilfe. Außerdem zählen eine entschlossene Umsetzung des „European Accessibility Acts (EAA)“, also der gleiche Zugang aller Menschen zu öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen sowie die konsequente Barrierefreiheit bei allen digitalen Produkten und Dienstleistungen dazu.
Das europäische Barrierefreiheitsgesetz, der EAA, soll künftig für mehr Teilhabe im Alltag von Menschen mit Behinderung sorgen: Ob es um Bankgeschäfte, den Zahlungsverkehr, den Online-Handel, E-Books, Fernseher, Smartphones oder Fahrkartenautomaten geht – der EAA legt mit einheitlichen Regeln für bestimmte Produkte und Dienstleistungen europaweit Anforderungen an die Barrierefreiheit fest. Bis zum 28. Juni 2022 müssen die Vorgaben dieser Richtlinie in deutsches Recht überführt werden. Danach treten die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit schrittweise in Kraft. In Deutschland haben die Vorarbeiten zu einem entsprechenden Gesetz inzwischen begonnen. Der EAA sieht vor, dass spätestens ab dem 28. Juni 2025 Produkte, die in Verkehr gebracht, sowie Dienstleistungen, die erbracht werden, barrierefrei sein müssen. (nr)
Weitere Informationen zum European Inclusion Summit gibt es auf der Homepage des European Inclusion (Link).
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