18. Dezember 2017

We too! – Hilfe bei sexueller Gewalt

In Hannover gibt es als Pilotprojekt einen Telefon-Notruf und eine Beratung in Gebärdensprache speziell für hörgeschädigte Mädchen und Frauen, die Opfer sexueller Übergriffe geworden sind. Das hat beschämende Gründe, wie Anja Jung berichtet:

Auf dem CI-Kongress 2017 in Hannover hatte ich die Gelegenheit, das Projekt „Beratung in Gebärdensprache“ für hörbeeinträchtigte und gehörlose Frauen vorzustellen. Ich freue mich über die Gelegenheit, das Projekt nun auch in der Schnecke bekannter machen zu können.

Das Beratungsangebot ist Teil des Projekts „Behindert sexuelle Gewalt! Prävention und Unterstützung für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen“ des Notrufs für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. in Hannover. Beim Frauennotruf handelt es sich um eine Fachberatungsstelle, bei der neben der Beratung bei sexueller Gewalt auch Präventions- und Fortbildungsangebote durchgeführt werden.

Die Mitarbeiterinnen des Notrufs engagieren sich seit Jahren für besondere Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen, daher gibt es gute Kontakte zur Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover. In dieser Zusammenarbeit konnte die Idee für ein speziell auf gehörlose und hörbeeinträchtigte Frauen zugeschnittenes Angebot, sowie die finanzielle Ausstattung umgesetzt werden.

Hörgeschädigte sind in hohem Maße von sexualisierter Gewalt betroffen
Warum eine besondere Beratung für gehörlose und hörbeeinträchtigte Frauen? Der Bedarf an Beratung ist aus verschiedenen Gründen besonders:

Zum einen sind die Zahlen betroffener Frauen und Mädchen (aber auch betroffener männlicher Hörgeschädigter) extrem hoch. Aktuelle Studien belegen, dass mehr als die Hälfte der gehörlosen Frauen Erfahrungen mit sexualisierter und struktureller Gewalt in Kindheit, Jugend und Erwachsenenleben hat. Insbesondere sind sie von körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt durch Beziehungspartner fast dreimal so häufig betroffen wie im Bevölkerungsdurchschnitt. Gehörlose Frauen haben außerdem Bedingungen erlebt, die sie in ihrer Freiheit, in ihren Entscheidungen durch räumliche, äußere Umstände oder institutionelle Regeln einschränken (vgl. Schröttle BMFSFJ 2014).

Die eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten, häufig auf die Gehörlosengemeinschaft beschränkte Lebensumstände, und die zumeist in Institutionen und Fördereinrichtungen stattfindende Bildung und Erziehung können eine Isolation von gehörlosen Frauen bedingen. Dies gilt als besonderer Risikofaktor, von sexualisierter Gewalt betroffen zu sein, da Hierarchien und Strukturen in Institutionen oftmals sexualisierte Gewalt begünstigen können.

Isolation als Risikofaktor
Darüber hinaus ist es schwierig, Hilfsmöglichkeiten zu erhalten. Zunächst ist der Kreis der Personen, an die sich gehörlose und hörbeeinträchtigte Frauen und Mädchen wenden können, wenn sie von Gewalt betroffen sind oder waren, deutlich eingeschränkt. Selbst bei Hörenden gehen Fachleute davon aus, dass z. B. ein Kind bis zu sieben Personen ansprechen muss, bevor ihm geglaubt wird und es eine Reaktion oder eine handfeste Unterstützung bekommt.

Zum anderen ist in der Gehörlosengemeinschaft die Grundannahme, dass alle alles von allen (vermeintlich) wissen, ein weiterer Faktor, der es erschwert, sich an Personen um Unterstützung zu wenden. Scham- und Schuldgefühle verkomplizieren dies obendrein.

Ein weiterer Risikofaktor, der auf die besondere Situation gehörloser Frauen und Mädchen einwirkt, ist die Tabuisierung sexueller Aufklärung. Daraus folgt ein Anstieg des Gefahrenpotentials für sexuelle Ausbeutung, weil Kinder und Erwachsene nicht über intime Dinge zu sprechen vermögen, ihnen womöglich die entsprechenden Worte und Begriffe fehlen. Daraus entsteht eine für gehörlose und hörbeeinträchtigte Betroffene multifaktorielle Gefährdungssituation: Wenn keine angemessene Sprache zur Verfügung steht, fehlt die Möglichkeit, Erlebtes zu schreiben, und das Erlebte macht sprachlos, weil es unaussprechlich erscheint.

Schuldgefühle, Scham und Tabus
Diese Unaussprechlichkeit ist besonders dann gegeben, wenn zu dem Täter Vertrauensverhältnis besteht. Denn nur in den seltensten Fällen sind es fremde Menschen, die als Täter genannt werden, sondern vor allem Menschen aus dem näheren Umfeld von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, wie Familie, Bekannte, Nachbarn, aber eben auch Erzieher und Lehrkräfte, Kollegen und Vorgesetzte. Auch zwischen Gleichaltrigen und in Partnerschaften sind die Zahlen von hörbeeinträchtigten Betroffenen sexualisierter Gewalt hoch, ebenso wie sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen in Kindergarten, (Förder-) Schule oder Internat.

Aktuell ist in den Einrichtungen der Hörgeschädigtenpädagogik die Prävention sexueller Gewalt leider nur selten etabliert. Aber auch in inklusiven Kontexten besteht ein für Hörbeeinträchtigte höheres Risiko von sexueller Gewalt betroffen zu sein.

Aufgrund der besonderen Bedarfe in der Kommunikation ist es für Hörgeschädigte schwierig, entsprechende Hilfs- und Beratungsangebote zu finden. Spezielle psychosoziale oder psychotherapeutische Angebote für Hörbeeinträchtigte gibt es nur selten. Gemeinsam mit einer Dolmetscherin oder einer anderen Person eine Beratung aufzusuchen stellt eine zusätzliche Hemmschwelle dar. Sich gleichzeitig zwei Menschen zu öffnen und von dem Erlebten zu erzählen erscheint ungleich schwieriger. Deshalb erscheint es notwendig, eine Möglichkeit zu schaffen, bei der gehörlose und hörbeeinträchtigte Frauen und Mädchen einen einfacheren Zugang zu Beratungsangeboten finden.

Die Sprachlosigkeit überwinden
In der Kommunikation mit Hörgeschädigten gilt es, besondere Verhaltensregeln zu beachten.
Die kommunikative Beeinträchtigung auf der einen Seite, sowie die hohe emotionale Belastung auf der anderen Seite erfordern eine umsichtige und reflektierte Herangehensweise an die Gesprächssituation. Es ist unerlässlich, sowohl die räumlichen, akustischen, sprachlichen und technischen Bedingungen für eine gelungene Kommunikation zu kennen um die verbale wie die nonverbale Kommunikation angemessen einordnen und anwenden zu können.

Frauen und Mädchen mit Hörbehinderung haben zumeist Schwierigkeiten sich sprachlich auszudrücken. Auch da bedarf es Methoden, mit denen es leichter fällt, Gedanken und Gefühle zu äußern. Methoden ohne Sprache sind in der Beratung wichtig, weil es häufig sprachlos macht, was geschehen ist.

Gesprächsführung mit hörgeschädigten Klientinnen basiert also sowohl auf den Kenntnissen der besonderen Bedarfe Hörgeschädigter und Gehörloser, als auch auf dem Basiswissen von Kommunikationstheorien und erweiterten Kommunikationsmöglichkeiten. Eine Beratung muss daher viele Aspekte berücksichtigen: die psychosozialen und pädagogischen Grundlagen im Umgang mit hörgeschädigten Betroffenen, verschiedene Kommunikationsmodelle, wie z.B. DGS und LBG als Möglichkeiten der Gebärdensprache, die Bedeutung von Visualisierung zur Sicherstellung von Gesprächsinhalten, und eine situative Gestaltung von Gesprächssituationen.

Grundsätzlich orientiert sich das Beratungsangebot selbstverständlich an den Qualitätskriterien, die für alle Angebote des Frauennotrufs Hannover e.V. gelten.

Vor allem wird in der Beratung absolute Verschwiegenheit gewährleistet. Gerade in der Gemeinschaft der Gehörlosen und der gut vernetzten Gruppe der Hörbeeinträchtigten ist es von immenser Bedeutung, eine generelle Sicherheit darüber, dass nichts aus der Beratung nach außen dringt, zu vermitteln. Zudem ist im Notruf jede Beratung kostenlos.

Der erste Schritt fällt schwer
Frauen können zu den Terminen kommen, um über ihre Erlebnisse zu sprechen und sich Unterstützung in der Bewältigung des Geschehens zu sichern. Den ersten Schritt zu tun, überhaupt jemandem vom Erlebten zu erzählen ist oft schon eine große Hürde. Scham und Angst zu überwinden und sich an jemand zu wenden ist bereits ein mutiger Schritt und bedarf behutsamer und einfühlsamer Aufmerksamkeit im Rahmen der Beratung. Jede Frau, die sich meldet, entscheidet selbst, über was sie sprechen möchte, wie viel sie erzählt oder nicht erzählt. Eine Begleitung in andere Angebote, zur Polizei oder zu therapeutischen Einrichtungen kann durch die enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Notrufs gewährleistet werden.

Die Kontaktaufnahme kann vor allem per Whatsapp, Email oder telefonisch erfolgen. Eine Beratung kann bei Bedarf auch über Skype durchgeführt werden. Ergänzend dazu wird es im Einzelfall immer Lösungen geben, wenn z. B. Mobilitätseinschränkungen bestehen.

Als Pilotprojekt sieht das Angebot vor, alle anfallenden Fragen von betroffenen Frauen zu beantworten, und darüber hinaus auch Angehörige und Fachkräfte zu der Thematik zu beraten. Gern können auch Fortbildungen und Präventionsangebote für die Zielgruppe gebucht werden.

Anja Jung

BERATUNG IN GEBÄRDENSPRACHE

jeden letzten Mittwoch im Monat 16.30 – 18 Uhr

nur nach vorheriger Terminabsprache

Kontakt: 017643210072 – NUR SMS oder Whatsapp! 

Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V. Goethestraße 23 - 30169 Hannover - Tel 051133211

http://www.frauennotruf-hannover.de/aktuelles.php

https://www.bmfsfj.de/blob/93542/d74f3ab178a3009f7ba974a3985e0bd3/diskriminierungs-und-gewalterfahrungen-im-leben-gehoerloser-frauen-endbericht-data.pdf

 

Anja Jung ist Pädagogin, Supervisorin und systemische Beraterin in Hannover. Seit 15 Jahren arbeitet sie in verschiedenen pädagogischen Bereichen, als Supervisorin, und seit geraumer Zeit auch zu den Themen Sexualisierte Gewalt und Behinderung und Sexualisierte Gewalt in den digitalen Medien. Anja Jung engagiert sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – mit dem Schwerpunkt Hörschädigung -, setzt sich für Inklusion ein und leitet eine Selbsthilfegruppe für Familien mit hörgeschädigten Kindern. An der VHS in Hannover gibt sie Gebärdensprachkurse. Selbst hat sie einen gehörlosen Sohn, der bilateral CI-versorgt ist.

Hier gibt es den Flyer als PDF zum Download


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