15. Dezember 2020

Stellungnahme von DCIG und DSB zur Aufklärung Hörgeschädigter beim Impfen gegen Covid-19 

Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung erfahren in der Corona-Pandemie vermehrt Einschränkungen in der Kommunikation. Darauf sollte beim Impfen gegen das Coronavirus Rücksicht genommen werden, fordern DCIG und DSB in einer gemeinsamen Stellungnahme:

Impfungen gegen das Coronavirus, Foto: iStock.com/simarik
Impfung gegen das Coronavirus, Foto: iStock.com/simarik

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ende 2020 wird mit einer Zulassung des Impfstoffes gegen Covid-19 in Deutschland gerechnet. Dies bedeutet, dass bald Impfzentren in ganz Deutschland in Betrieb genommen werden.

Personen, die sich impfen lassen, müssen vorher angemessen über mögliche Nebenwirkungen (z.B. Rötungen der Haut an der Einstichstelle), Verhaltensweisen nach der Impfung (z. B. kein Sport in den ersten Tagen nach der Impfung etc.) und eine eventuell nötige zweite Impfung aufgeklärt werden. Artikel 25, Absatz 4 der UN-BRK verpflichtet Angehörige der Gesundheitsberufe dazu, auch „Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung […].“ 

Für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung ist die Kommunikation in der Corona-Pandemie durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bekanntermaßen stark eingeschränkt. Die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. (DCIG) und der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. (DSB) weisen aus diesem Grund darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass auch Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung angemessen über die Impfung und mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Ebenso sollte sichergestellt werden, dass auch der komplette Ablauf in den Impfzentren und jegliche Kommunikation barrierefrei gestaltet wird.

Eine angemessene Aufklärung ist zum einen aus medizinischen Gründen notwendig, zum anderen kann sie auch zu einer größeren Akzeptanz und somit einer größeren Impfbereitschaft in der Bevölkerung beitragen.

Darum schlagen die DCIG und der DSB folgende Handhabung vor:

Hilfreich wäre es für hörbeeinträchtigte Patienten, wenn die wichtigsten Informationen zur Impfung und möglichen Nebenwirkungen auf einem Zettel (kurz und verständlich!) zusammengefasst werden. Die mündliche Aufklärung kann dann anhand dieser Punkte durchgeführt werden, indem während des Sprechens auf den entsprechenden Punkt auf dem Zettel gezeigt wird. So kann die hörgeschädigte Person besser nachvollziehen, welcher Punkt gerade erläutert wird.

Aus Infektionsschutzgründen bietet es sich an, den Zettel vor dem Gebrauch zu laminieren, damit dieser desinfiziert werden kann. 

Diese Maßnahme ist auch ohne großen Mehraufwand zu realisieren, kann jedoch dazu beitragen, dass auch hörgeschädigte Menschen angemessen aufgeklärt werden können und ein sicheres Gefühl bei der Impfung gegen Covid-19 haben.

Mit freundlichen Grüßen                                    

Dr. Roland Zeh, Präsident der DCIG                                    Dr. Matthias Müller, Präsident des DSB

Die Stellungnahme kann hier als PDF heruntergeladen werden. 

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