11. Februar 2026
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes – deutliche Kritik von Verbänden und Interessensvertretern
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Ziel der Reform ist es, Barrieren im öffentlichen Leben abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Gleichzeitig stößt der Entwurf bei Interessenvertretungen und Fachstellen auf deutliche Kritik.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen bauliche Barrieren in der Bundesverwaltung schneller beseitigt werden. Bestandsgebäude des Bundes sollen möglichst bis 2035 und verpflichtend bis 2045 barrierefrei werden. Außerdem ist ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache geplant. Damit soll der Zugang zu Informationen für Menschen mit Hörbehinderung und anderen Behinderungen verbessert werden. Bundesministerin Bärbel Bas erklärte, je mehr Barrieren abgebaut würden, desto stärker sei die Gesellschaft. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion.
Auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen sollen stärker einbezogen werden. Unternehmen sollen künftig „angemessene Vorkehrungen“ treffen, wenn Menschen mit Behinderungen Unterstützung benötigen. Gemeint sind individuelle Lösungen im Einzelfall, etwa mobile Rampen oder andere kurzfristige Maßnahmen, die den Zugang zu Geschäften, Gastronomie oder Dienstleistungen ermöglichen. Kommt es zu Streitigkeiten, ist zunächst ein kostenfreies Schlichtungsverfahren vorgesehen. Außerdem sollen Übergangsregeln die Zertifizierung von Assistenzhunden vereinfachen.
Bundesbehindertenbeauftragter: „Gesetzesreform ohne Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft“
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, begrüßte einzelne Verbesserungen – etwa bei digitaler Barrierefreiheit, bei Bundesbauten und bei Assistenzhunden. Insgesamt fehle dem Gesetzentwurf jedoch Mut und Gestaltungswille. Bauliche Veränderungen wie breitere Türen oder Aufzüge seien im Entwurf nicht vorgesehen. Zudem müssten Betroffene ihre Rechte selbst durchsetzen, während Unternehmen kaum Sanktionen drohten. Dadurch bleibe das Gesetz ein „zahnloser Tiger“.
Auch die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte sieht den Entwurf kritisch. Leiter Leander Palleit erklärte, die Privatwirtschaft werde nicht ausreichend verpflichtet, Barrierefreiheit dauerhaft umzusetzen. Ohne stärkere Vorgaben und wirksame Sanktionsmöglichkeiten bleibe das Benachteiligungsverbot in der Praxis nahezu wirkungslos. Die Fachstelle fordert den Bundestag auf, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zu überarbeiten. Nur verbindliche Regeln für den privaten Bereich könnten langfristig eine inklusive Gesellschaft sichern – auch angesichts des demografischen Wandels.
BAG Selbsthilfe: „Barrierefreiheit zur freiwilligen Kulanzleistung degradiert“
Die BAG Selbsthilfe kritisiert insbesondere, dass bauliche Maßnahmen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen pauschal als „unverhältnismäßige oder unbillige Belastung“ für Unternehmen eingestuft werden sollen. „Teilhabe darf nicht durch pauschale Ausnahmen ausgehöhlt werden“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe. „Wenn notwendige bauliche Veränderungen und Serviceanpassungen grundsätzlich als unzumutbar gelten, wird Barrierefreiheit zur freiwilligen Kulanzleistung degradiert. Das ist kein Schritt nach vorn, sondern ein Rückschritt – und widerspricht nicht nur dem Anspruch eines modernen Gleichstellungsrechts, sondern ist auch als eine nicht hinnehmbare Diskriminierung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen zu werten.“
Nach dem Kabinettsbeschluss wird sich nun das Parlament mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes befassen.
Quelle: BMAS, Bundesbehindertenbeauftragter, Deutsches Institut für Menschenrechte, BAG Selbsthilfe
(Update am: 12. Februar 2026)
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