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23. April 2026

Drastische Sparpläne im Sozialbereich: Droht ein Rückschritt für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?

Ein internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sorgt für erhebliche Kritik – insbesondere mit Blick auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Vorgesehen sind Kürzungen von mindestens 8,6 Milliarden Euro im Sozialbereich, die in weiten Teilen die Eingliederungshilfe betreffen. Veröffentlicht wurde das Dokument durch den Paritätischen Gesamtverband, der eindringlich vor den Folgen warnt.

Der Verband begründet die Veröffentlichung mit dem öffentlichen Interesse: Die Gesellschaft habe ein Recht darauf zu wissen, „was in ihrem Namen geplant wird“. Neben dem internen Papier legt der Paritätische eine umfassende Einordnung, eine Übersicht der Kürzungsvorschläge sowie eine detaillierte Bewertung vor. Im Zentrum der Kritik steht ein grundlegender Paradigmenwechsel: weg von individuellen Rechtsansprüchen, hin zu pauschalierten und standardisierten Leistungen.

Geplant: Pauschale Angebote statt individueller Hilfen

Für Menschen mit Behinderungen hätte dies gravierende Konsequenzen. Geplant ist unter anderem, individuelle Unterstützungsleistungen stärker zu bündeln („Pooling“) und durch pauschale Angebote zu ersetzen. Gleichzeitig soll das Wunsch- und Wahlrecht eingeschränkt werden – also das Recht, selbst über Art und Ort der Unterstützung zu entscheiden. Auch finanzielle Belastungen könnten steigen, etwa durch die stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen oder durch Eigenanteile bei bestimmten Leistungen.

Besonders kritisch bewertet der Paritätische die geplanten Eingriffe in die Teilhabe an Bildung. Die Streichung individueller Unterstützungsleistungen, etwa von Schulassistenz, würde zu struktureller Benachteiligung führen. Der Paritätische bewertet dies als Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Bildungseinrichtungen wären mit der Aufgabe allein überfordert, während notwendige individuelle Unterstützung wegfiele. Auch der Zugang zu Hilfsmitteln soll begrenzt werden: Statt bedarfsorientierter Versorgung sind feste Leistungskataloge und Obergrenzen vorgesehen – ein Schritt, der Teilhabe zunehmend von finanziellen Rahmenbedingungen abhängig machen könnte.

Petition hat Quorum erreicht

Parallel zu dieser Entwicklung wächst der Protest. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat die bundesweite Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ gestartet, die von zahlreichen Verbänden, darunter auch der Paritätische, unterstützt wird. Im Zentrum steht eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Titel „Keine Kürzungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“. Hauptpetentin ist Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.

Ziel war es zunächst, bis zum 25. Mai mindestens 30.000 Unterschriften zu sammeln, damit sich der Petitionsausschuss öffentlich mit dem Anliegen befasst. Dieses Quorum ist inzwischen deutlich übertroffen: Mehr als 54.000 Menschen haben die Petition bereits online mitgezeichnet. Damit wächst der politische Druck, die geplanten Einschnitte zu überdenken.

Ulla Schmidt warnt vor den Folgen des steigenden Kostendrucks: Kürzungen dürften „auf gar keinen Fall“ die ohnehin knappe Eingliederungshilfe treffen, da diese die Grundlage für eine menschenwürdige Teilhabe bilde.

Insgesamt zeigt sich eine klare Konfliktlinie: Während die Vorschläge auf Einsparungen durch Leistungskürzungen setzen, fordern Verbände den Erhalt und Ausbau individueller Rechte. Aus ihrer Sicht steht nicht weniger als die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem Spiel.


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